40 Milliarden Euro Soforthilfe
für Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende

Der Bund schnürt derzeit ein 40 Milliarden Euro-Paket. Die Länder bringen bereits erste Soforthilfen an den Start. So können Sie sich für die Hilfen bewerben. Die beinahe fünf Millionen sogenannten Soloselbstständigen und Klein- und mittelständische Unternehmer (KMU) sollen in Kürze Zugriff auf einen speziellen Rettungsfonds der Bundesregierung in Höhe von 40 Milliarden Euro haben. Zehn Milliarden Euro sollen als Zuschüsse vergeben werden, die restliche Summe als Darlehen. Das Hilfspaket soll am heutigen 23. März beschlossen werden. Geplant sind Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern. Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen mit 15.000 Euro rechnen können, jeweils für eine Dauer von maximal drei Monaten.

Es ist davon auszugehen, dass Handwerksbetriebe den Antrag bei ihrer zuständigen Handwerkskammer und alle anderen Gewerbetreibenden ihren Antrag bei der Industrie- und Handelskammer stellen müssen.

Ob nun für Freiberufler, die weder in der Zuständigkeit der HWK oder IHK liegen, die jeweilige Berufskammer zuständig ist, bleibt abzuwarten.

Die Auszahlung erfolgt jedoch dann generell durch die L-Bank.

Wir haben Ihnen ergänzend noch eine FAQ-Liste der Bundessteuerberaterkammer beigefügt, welche ggfls. weitere Antworten liefert (auf Grund der Tagesaktualität der Situation, können einzelne Punkte bereits überholt sein).

Allgemein:
Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro Rücklagen aus einem Härtefallfonds und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.

Was:
Direkte Zuschüsse aus branchenoffenem Fonds

Wer:
Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte

Höhe:

  • Bis zu 9.000,00 € für drei Monate bei Betrieben von 0 bis 5 Arbeitnehmer.
  • Bis zu 15.000,00 € für drei Monate bei Betrieben von 6 – 10 Arbeitnehmer.
  • Bis zu 30.000,00 € für drei Monate bei Betrieben von 11 – 50 Arbeitnehmer.
  • Branchenoffener Fonds des Landes für alle Selbständigen und mittelständischen Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs. Dabei sollen je nach Einzelfall bei Betrieben ab 11 Mitarbeitern Mittel in Höhe bis zu 30.000 Euro fließen. Für kleinere Betriebe gelten o.g. Fördersummen.

Wann: Ab Mittwoch können diese Hilfen bei den örtlich zuständigen Kammern (IHK, Handwerkskammer) beantragt werden. Diese Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden.

Kontakt und weitere Informationen:
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank.

Der Antrag ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar.

Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind auszufüllen und mit den auf dem Formular vorgesehenen Erklärungen zu unterschreiben und eingescannt bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer elektronisch einzureichen.

Informationen für Freiberufler finden sich auf den Seiten des Finanzamts wie auch auf den Seiten der L-Bank und der Bürgschaftsbank. 

Allgemein:
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Was: einmalige Zuschüsse

Wer: Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige)

Höhe:
Eine Einmalzahlung in folgender Staffelung:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro

Wann: Ab sofort

Kontakt und weitere Informationen:
Der Förderantrag PDF (1,51 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München  abrufbar und online ausfüllbar. Alle Details dazu finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsministeriums.

Allgemein:
Die Hauptstadt hat ein Maßnahmenpaket in Höhe von 600 Millionen Euro für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ins Leben gerufen. Für Soloselbstständige und KMUs mit bis zu fünf Mitarbeitern sind dabei im laufenden Jahr 100 Millionen Euro eingeplant. Der Hilfsfonds kann noch auf bis 300 Millionen aufgestockt werden. Auch hier soll es ein verschlanktes Antragsverfahren geben.

Was: Direkter finanzieller Zuschuss

Wer: Kleinunternehmer und Soloselbstständige

Höhe: maximal 5.000 Euro. Wiederholte Beantragung für Einzelpersonen nach sechs Monaten und für Mehrpersonenbetriebe nach drei Monaten möglich.

Wann: Der Antrag für Einzelpersonen soll Anfang der Woche folgen und über die Investitionsbank Berlin abrufbar sein.

Allgemein:
Maßnahmen für KMUs und Freiberufler werden aktuell vorbereitet. Vorerst werden 7,5 Millionen Euro bereitgestellt, eine Aufstockung des Rettungsschirms auf 500 Millionen Euro soll ab dem 1. April erfolgen.

Was: einmalige Zuschüsse

Wer: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

Höhe:
gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt

  • bis zu 2 Erwerbstätige  bis zu   5.000 EUR
  • bis zu 5 Erwerbstätige   bis zu 10.000 EUR
  • bis zu 15 Erwerbstätige   bis zu 15.000 EUR
  • bis zu 50 Erwerbstätige   bis zu 30.000 EUR
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000 EUR

Wann: Ab kommenden Mittwoch.

Wie: Die Anträge können ab Mitte der dieser Woche über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.

Kontakt und weitere Informationen: Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen online bei der ILB veröffentlicht. Informationen über weitere Hilfsmöglichkeiten finden sich auf den Seiten der ILB. Außerdem ist die ILB für Soloselbstständige und Unternehmen telefonisch erreichbar über Tel: 0331 – 660 2211 oder per E-Mail: beratung@ilb.de

Allgemein:
Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronavirus-Krise zusätzliches Budget bereitgestellt (10 Mio. Euro). Die BAB hat dazu zusätzlich Personal in einer Task Force konzentriert.

Was: Soforthilfe in Form von Direktzuschüssen

Wer: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven

Höhe: Einmalig bis zu 5.000 EUR, bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR

Wann: Antragsstellung ab Montag, 23. März 2020

Kontakt und weitere Informationen:
Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB  und in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Weitere Informationen über den Corona-Liveticker der Stadt Bremen
Telefonische Erreichbarkeit der Taskforce Bremen: Tel. 0471/ 94646-640
Telefonische Erreichbarkeit der BIS: Tel. 0421/9600-333

Allgemein:
Der Senat legt mit der Investition und Förderbank (IFB) ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf.

Was: Direkte Zuschüsse

Wer: Unternehmen und Soloselbstständige

Höhe:
nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Wann: Im Laufe der Woche. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes.

Kontakt und weitere Informationen:
Weitere Informationen über die Seiten der Firmenhilfe und über die Info-Seiten der Stadt Hamburg.Für KMU steht eine eigene Hotline (42841 1497) und Email-Adresse zur Verfügung (unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de).

Allgemein:
Kurzfristig will Hessen zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Landtag soll in dieser Woche seine Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro geben.

Was: Erleichterte Kreditvergabe “Kapital für Kleinunternehmen” (KfK),

Wer: Kleine Gewerbeunternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz

Höhe: Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig.

Kontakt und weitere Informationen:
Über die Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder telefonisch unter 0611 774-7333.

Allgemein:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 13.3. ein 100 Millionen-Euro-Maßnahmenpaket für die lokale Wirtschaft verkündet.

Was: zinsfreie Darlehen

Wer: Freiberufler und KMU

Höhe:
Bis zu 20.000 Euro zinsfrei. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahren. Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Wann: Antragsvormerkung ab sofort. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.

Kontakt und Informationen:
Das Wirtschaftsministerium hat eine Unternehmens-Hotline (0385/588-5588) geschaltet. Weitere Informationen über Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin.

Allgemein:
Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen geholfen werden kann, legt Niedersachsen ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes auf.

Was: Zuschuss, gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen

Wer: Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.

Höhe: voraussichtlich einmalig 20.000 Euro

Wann: Eine Antragstellung ab Mitte dieser Woche möglich. Vormerkung bereits möglich

Kontakt und weitere Informationen:
Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: mw-corona@mw.niedersachsen.de: oder via Hotline 0511 120 5757.
Weitere Informationen bietet die NBank.

Allgemein: NRW spannt einen Rettungsschirm von rund 25 Milliarden. Das Land setzt zudem auf eine Verzahnung mit dem Bundesprogramm zur Unterstützung von Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden.

Kontakt und weitere Informationen: Bitte verfolgen Sie den aktuellen Stand auf der Seite des Wirtschaftsministeriums

Allgemein: Das Land möchte den Bund bei der Umsetzung des Hilfsprogramms unterstützen. Ein weiterer Bedarf an Hilfsangeboten soll nach der verabschiedeten Bundeshilfe identifiziert werden.

Kontakt und weitere Informationen: Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de  oder unter der zentralen Telefonnummer  06131 / 16-5110.

Allgemein: Neben steuerlichen Hilfestellungen wird ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 30 Millionen Euro aufgelegt.

Was: Bedingt rückzahlbarer Zuschuss, gestaffelt.

Wer: Unternehmen und Freiberufler

Höhe: 3.000 bis 10.000 Euro. Rückzahlungen nur im Falle der fehlender Fördervoraussetzungen nötig.

Wann: Nach offiziellem Beschluss im Ministerrat am Dienstag dieser Woche soll die Soforthilfe beantragt werden können.

Kontakt und weitere Informationen: Ab dem 24.3. sind auch alle Formulare auf corona.wirtschaft.saarland.de verfügbar. Darüber hinaus wurde ein Notrufportal für die saarländische Wirtschaft eingerichtet (0681/501-4433), E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de.

Allgemein:
“Sachsen hilft sofort“: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Was: zinsfreies Sofortdarlehen, das drei Jahre lang nicht zurück gezahlt werden muss

Wer: wirtschaftlich gesunde Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Freiberufler

Höhe: von 5.000 Euro bis  50.000 Euro für zunächst vier Monate. In begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 100.000 Euro aufstockbar.

Wann: Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.

Kontakt und weitere Informationen: Anträge können über ein Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden: www.sab.sachsen.de. Weitere Fragen werden über die Hotline 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de beantwortet.

Allgemein: Das Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen wird gegenwärtig im Wirtschaftsministerium erarbeitet und soll in dieser Woche gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Rainer Haseloff und dem Finanzminister vorgestellt werden.

Kontakt und weitere Informationen: Eine Zentrale Anlaufstelle für betroffene Unternehmen ist telefonisch via 0391/567-4750 werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums unter mw.sachsen-anhalt.de

Allgemein:
In Ergänzung zu den angekündigten Hilfsprogrammen des Bundes hat das Land Schleswig-Holstein am 18. März ein 500 Millionen-Euro-Nothilfepaket auf den Weg gebracht. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat in einem ersten Schritt eine Sofort-Hilfe organisiert, insbesondere für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Was: Direkte Zuschüsse

Wer: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige

Höhe: Bis zu 10.000 Euro

Wann: Die Hilfsprogramme sollen ab dieser Woche laufen. Entsprechende Antragsformulare existieren in Schleswig-Holstein noch nicht, daher ist es aktuell noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

Kontakt und weitere Informationen:
Ansprechpartner sind die “Förderlotsen” Jürgen Wilkniß (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431 5938-133) und Matthias Voigt (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330).
Weitere aktuelle Informationen finden sich unter: schleswig-holstein.de.

Allgemein: Das Land startet das “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft”

Was: einmaliger Zuschuss, gestaffelt

Wer: Gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft

Höhe: Gestaffelt nach Beschäftigten

  • bis zu 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
  • bis zu 10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
  • bis zu 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte)
  • bis zu 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte)

Wann: Anträge können ab Montag, 14 Uhr über die Seiten der Thüringer Aufbaubank gestellt werden

Kontakt und weitere Informationen:
Alle Information finden sich auf den Seiten der aufbaubank.de und über die Hotline der TAB: 0800-534-5676