CORONA-KRISE:
GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!
Die Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland und in Europa. Augenoptiker und Hörakustiker sind als „systemrelevant“ eingestuft worden, und dürfen aktuell noch geöffnet haben. Aber eines ist klar: ein normaler Geschäftsbetrieb ist angesichts der großen Herausforderungen und der schnellen Ausbreitung von COVID-19 nicht möglich!
Viele Kolleginnen und Kollegen gehen mit gutem Beispiel voran und haben bereits Ihre Öffnungszeiten reduziert und sind in den „Notfall-Modus“ gewechselt. Das dient auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem langfristigen Erhalt der Arbeitskraft.
Ausgangssperre
Sofern die Arbeit nicht von Zuhause aus erledigt werden kann, kann der Arbeitgeber im Falle einer Ausgangssperre eine Arbeitgeberbescheinigung für die betroffenen Mitarbeiter ausstellen. Hierzu kann die unter Links & Dokumente aufgeführte Dokumenten-Vorlage verwendet werden.